München/Wilhermsdorf – Der Sprecher für Kommunalfinanzen der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied des Haushaltsausschusses, Harry Scheuenstuhl, gibt die für Februar 2026 festgesetzten neuen Kostenrichtwerte für kommunale Hochbaumaßnahmen nach Artikel 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG) bekannt. Der von der Staatsregierung vorgegebene und festgelegte Herstellungspreis für kommunale Bauten bildet die Grundlage für die Berechnung der staatlichen Zuschüsse, deren Höhe sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune richtet – eine Durchschnittsgemeinde in Bayern erhält dabei in der Regel rund 50 Prozent der förderfähigen Kosten.